Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Johannes Merkel

geboren: 30. Dezember 1852 Halle
gestorben: 23. Dezember 1909 Göttingen
Konfession: evangelisch
Vater: Jurist, Universitätsprofessor

Johannes Merkel

Da der Vater früh verstarb, zog Merkel zu Verwandten nach Nürnberg und besuchte dort das Gymnasium. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen, Halle und München. 1874 promovierte er an der Universität Göttingen mit einer Dissertation zum Erbrecht zum Dr. phil. 1877 habilitierte sich Merkel mit einer Abhandlung »Über den Konkurs der Aktionen nach römischem Privatrecht«. Die Antrittsvorlesung war dem Thema »Das Recht der väterlichen Gewalt in seiner Entwicklung vom römischen Recht bis zur Gegenwart« gewidmet. In der Lehre konzentrierte sich Merkel vor allem auf die Auslegung der Pandekten, über die er gut besuchte Repetitorien abhielt. 1881 wurde er zum außerordentlichen Professor ernannt und noch im selben Jahr auf ein Ordinariat für römisches Recht an der Universität Rostock berufen. 1885 wechselte Merkel an die Universität Göttingen.
Merkel veröffentlichte zur Dogmatik des deutschen und römischen Rechts, u. a. über Arrest und einstweiligunge Verfügungen (1880), vor allem aber zur römischen Rechtsgeschichte, u. a. über Begnadigungen (1881), Appellation (1883) sowie über Beamtengehälter und Gerichtsgebühren (1888). Außerdem publizierte er zur revidierten Zivilprozessordnung und Spezialgebieten des Zivilrechts (»Die Vermögensbeschädigung beim Betrug«, 1900). Mit dem sich abzeichnenden Erfolg der Vereinheitlichung des bürgerlichen Rechts durch das BGB wandte er sich verstärkt der mitteldeutschen (»Julius, Herzog von Braunschweig und Lüneburg«, 1897; »Heinrich Husanus (1536–1587): herzoglich Sächsischer Rat, Mecklenburgisch-Lüneburgischer Syndikus«, 1898; »Der Kampf des Fremdrechts mit dem einheimischen Rechte in Braunschweig-Lüneburg«, 1904) und römischen Geschichte »Die Justitianischen Enterbungsgründe« (1908) zu. Anerkannt wurden diese Schriften vor allem deshalb, weil sie die Rezeption des römischen Rechts in den deutschen Territorialstaaten nachvollzogen.
Neben seiner wissenschaftlichen Tätigkeit engagierte sich Merkel in der evangelischen Kirche, in Rostock war er Mitglied des Konsistoriums, in Göttingen gehörte er dem Landeskonsistorium und der Landessynode an. Er starb nach langer schwerer Krankheit.

Quellen: NDB, Band 16, S. 147; Jelowik, Tradition und Fortschritt, S. 102 f.; Chronik 1877/78, S. 7.

Autor: HE

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