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Maximilian I. Joseph

 

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Zentner, Georg Friedrich von

Grad: Freiherr (seit 1819)
Geburt: 27. August 1752, Straßheim bei Heppenheim
Tod: 20. Oktober 1835, München
Beruf: Jurist, Staatsminister der Finanzen
Konfession: römisch-katholisch

Zentner wurde am 27. August 1752 in Straßheim bei Heppenheim als jüngster Sohn einer kinderreichen Bauernfamilie geboren. Er studierte er in Heidelberg Philosophie, in Göttingen Rechtswissenschaft. Die praktische Ausbildung absolvierte er am Reichskammergericht in Wetzlar. Bereits mit 25 Jahren erhielt er in Heidelberg eine Professur für Staats- und Fürstenrecht sowie Reichsgeschichte. Ein Stipendium des bayerischen Kurfürsten Karl Theodor ermöglichte ihm die Promotion an der bayerischen Landesuniversität Ingolstadt.

Schon während seiner akademischen Laufbahn wurde Zentner von seinem Gönner Karl Theodor zur Erstellung von Gutachten und bei staatsrechtlichen Fragen herangezogen. Während der Reichsvikariatsverhandlungen 1792, an denen er als Berater teilnahm, erhob ihn der Kurfürst in den erblichen Reichsadelstand. Weitere diplomatische Missionen folgten: 1792 Mitglied der Kurfürstlichen Gesandtschaft bei der Kaiserkrönung in Frankfurt, 1795 Teilnahme an den Basler Friedensverhandlungen, 1797 Legationsrat beim Kongress von Raststatt.

Gleich nach seinem Regierungsantritt im März 1799 holte ihn der bayerische Kurfürst Max IV. Joseph nach München. Dort wurde Zentner der wichtigste Mitarbeiter und stellenweise auch Konkurrent des Reformers Maximilian von Montgelas. Zunächst arbeitete Zentner als geheimer Referendär im Departement der geistlichen Angelegenheiten, das Theodor Heinrich Graf Topor von Morawitzky leitete. Parallel dazu war er im Departement der auswärtigen Angelegenheiten tätig. Seit September 1808 leitete er für sieben Jahre die Sektion der öffentlichen Unterrichts- und Erziehungsanstalten im Innenministerium.

Bei der Mediatisierung und Säkularisierung der Jahre 1802 und 1803 spielte Zentner eine zentrale Rolle. Auf seinen Entschädigungsplan ging die Mediatisierung der zu Bayern kommenden Reichsstände zurück, insbesondere der geistlichen Fürstentümer. Als oberster Leiter der Säkularisationskommission verfasste Zentner die Instruktion vom 25. Januar 1802, die die Aufhebung der bayerischen Klöster einleitete. Er war Autor des Religionsedikts vom 10. Januar 1803 und des Presseedikts vom 13. Juli 1803, das die Zensur abschaffte. Die Neuordnung des Schulwesens ging ebenfalls auf seinen Vorschlag zurück.

Zentners Auffassung von Reformpolitik entsprach den Ansichten des leitenden Ministers Maximilian von Montgelas: „Man baue fort auf das Alte nach den weisen Gesetzen der Natur, man reformiere, wo man noch kann, damit keine Regeneration, die eine gewaltsame Zernichtung voraussetzt, wie leider der Fall in Frankreich war, nothwendig werde“, so äußerte er sich um 1809 in einem Votum zum Bürgerlichen Gesetzbuch.

Montgelas hielt den ehrgeizigen Zentner auf Distanz. Schon 1806 gab er bei der Besetzung des Justizministeriums Graf Morawitzky den Vorzug. Im Innenministerium wurde Zentner 1810 nur geschäftsführender Direktor. 1814 schlug ihn Montgelas für die Verfassungskommission vor, die die Revision der Konstitution von 1808 zu beraten hatte. Hier setzte sich Zentner â€“ im Gegensatz zu Montgelas’ Vorstellungen â€“ für die Wiederherstellung der kommunalen Selbstverwaltung ein. Er befürwortete auch die Schaffung einer einflussreichen Volksvertretung, solange das monarchische Prinzip gewahrt blieb. Diese Vorschläge gingen erst nach dem Sturz Montgelas’, an dem Zentner maßgeblich beteiligt war, in die Verfassung von 1818 ein.

Drei Jahre nach dem Sturz Montgelas’, am 1. Juni 1820 wurde Zentner zum Minister ernannt, mit Sitz und Stimme im Ministerrat. Dies â€“ und die Erhebung in den erblichen Freiherrenstand â€“ waren eine Belohnung für seine Verdienste bei der Ministerialkonferenz in Wien 1819. Zentner hatte eine vorteilhafte Einordnung Bayerns in den Deutschen Bund durchgesetzt.

1823 erhielt Zentner das Justizministerium, vom 22. April 1827 bis zum 30. August 1828 war er zusätzlich Ministerverweser des Staatsministeriums des Königlichen Hauses und des Äußeren für den beurlaubten Graf Thürheim.

Als erster nicht adelig Geborener wurde Zentner anlässlich seines 50jährigen Dienstjubiläums 1827 mit dem Hubertusorden ausgezeichnet. Zum 1. Januar 1832 ging er als Justizminister in den Ruhestand und starb am 20. Oktober 1835 in München, dessen Ehrenbürger er seit 1820 war.


Literatur:

Franz Dobmann, Georg Friedrich Freiherr von Zentner als bayerischer Staatsmann in den Jahren 1799–1821 (Münchner Historische Studien, Abt. Bayerische Geschichte, Bd. 6), Kallmünz i.d. Opf. 1962; Bayern entsteht. Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796, hrsg. von Michael Henker, Margot Hamm und Evamaria Brockhoff (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur, Nr. 32), Augsburg 1996, S. 133 f.