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Gottschalk war Kaplan am Hof des salischen Herrschers Heinrich IV. (Regierungszeit 1053/1056–1106) und der wichtigste Mitarbeiter in dessen Kanzlei. Außerdem zählt er zu den bedeutendsten Sequenzendichtern des Mittelalters. Seine Person tritt fast vollständig hinter den unmittelbaren Zeugnissen seines Wirkens zurück. Erst die kritische Geschichtswissenschaft konnte seinen Lebensweg wenigstens in schemenhaften Konturen nachzeichnen.
Gottschalks Geburtsjahr ist unbekannt. Bestimmte Besonderheiten seiner Orthographie deuten auf eine niederdeutsche Herkunft. Über seinen sozialen Hintergrund und seine Ausbildung weiß man nichts. Erstmals fassbar ist er im Dezember 1071, als er für König Heinrich IV. als Urkundennotar tätig wurde. In der Folgezeit war er dann in maßgeblicher Position mit der Urkundenausfertigung der herrscherlichen Kanzlei betraut. Die individuellen Merkmale seiner Handschrift und seine eigenwilligen Formulierungen (verschachtelte Satzkonstruktionen, rhetorische Figuren, Reimprosa) erlauben es, ihm über 70 Herrscherurkunden zuzuweisen, die er geschrieben hat beziehungsweise die in ihrem Wortlaut vollständig oder in Teilen auf sein Diktat zurückgehen. Von Ende 1071 bis Juli 1076 reiste er ständig mit dem Hof Heinrichs IV. durch das Reich; vom Sommer 1077 bis zum Oktober 1084 befand er sich zumindest überwiegend im Umfeld des Herrschers. In dieser Zeit war er die aktivste Kraft in der Kanzlei; phasenweise besorgte er die Kanzleigeschäfte sogar mehr oder weniger allein.
Im so genannten Investiturstreit zwischen Heinrich IV. und Papst Gregor VII. (Pontifikat 1073–85) um die Kirchenhoheit des Königs und die Gewichtung des Verhältnisses zwischen Königtum/Kaisertum und Papsttum hat Gottschalk vehement für seinen Herrn Partei ergriffen: In den Urkunden betonte er die prinzipielle Gottunmittelbarkeit der Königswürde und die Schutz- und Sorgfaltspflicht des Herrschers für die Kirchen seines Reiches. Als der Konflikt im Januar 1076 eskalierte und Heinrich IV. auf einer Bischofsversammlung in Worms den Papst zur Abdankung aufforderte, setzte Gottschalk seine rhetorischen Fähigkeiten auch öffentlichkeitswirksam ein: Im Namen seines Königs verfasste er einen energischen Appell an Klerus und Volk von Rom, die er zur offenen Feindschaft gegen Gregor VII. aufrief und dazu anhielt, den „Eindringling und Bedrücker der Kirche und des römischen Gemeinwesens“ zum Rücktritt zu zwingen (Wormser Absageschreiben). Nachdem der Papst seinerseits am 14.2.1076 den König exkommuniziert und eigenmächtig von der Herrschaft abgesetzt hatte, ließ Heinrich IV. eine Propagandaversion seines Absageschreibens in Umlauf setzen, die wiederum von Gottschalk konzipiert worden war. In agitatorischer Manier benannte er den Papst nicht mit seinem Pontifikatsnamen, sondern bezeichnete ihn als „falschen Mönch Hildebrand“ und überschüttete ihn mit Vorwürfen: Er maße sich Allwissenheit an und habe seinen Weg auf den Stuhl Petri mit List, Geld und Gewalt gebahnt, um dann den gesamten Klerus hemmungslos zu unterdrücken. Dem päpstlichen Anspruch, dem König notfalls die Königsherrschaft entziehen zu können, hielt Gottschalk das politische Credo des salischen Hofes entgegen: Der gesalbte König sei von Gott eingesetzt und könne allein von ihm gerichtet werden. Das Rundschreiben schließt mit dem emphatischen Ausruf: „Ich, Heinrich, König von Gottes Gnaden, sage dir mit allen unseren Bischöfen: Steige herab, steige herab!“
Etwa gleichzeitig fertigte Gottschalk ein weiteres propagandistisches Rundschreiben an die Reichsbischöfe an, in dem er Gregor VII. mit dem Christenverfolger Decius (Regierungszeit 249-251) verglich und die frühmittelalterliche Zwei-Schwerter-Lehre auf die aktuelle Situation applizierte: Eigentlich sollten sich die beiden Schwerter – nämlich die weltliche und die geistliche Gewalt (regnum et sacerdotium) – zum Wohle der Christenheit ergänzen; das priesterliche Schwert solle zum Gehorsam gegenüber dem König für Gott geführt werden, das königliche Schwert nach außen hin die Feinde Christi vertreiben und nach innen den Gehorsam gegenüber der geistlichen Gewalt sicherstellen. Doch der Papst habe sich in frevelhafter Missachtung der göttlichen Ordnung beide Gewalten angemaßt, womit er letztlich beide zerstört habe.
Trotz dieser „Öffentlichkeitsarbeit“ erstarkte die fürstliche Opposition im Reich und nötigte Heinrich IV. dazu, bußfertig vor Gregor VII. um die Lösung vom Kirchenbann zu bitten. Auf diesem „Gang nach Canossa“ (Januar 1077) hat Gottschalk seinen Herrn nicht begleitet. Auch als Heinrich nach dem zweiten, endgültigen Bruch mit Gregor (1080) erneut über die Alpen zog, um die Entscheidung zu suchen, blieb Gottschalk zunächst in Deutschland. Nach einem fehlgeschlagenen Versuch, Rom einzunehmen, wurde er jedoch nach Italien beordert. Hier formulierte er ein Manifest, in dem der König die Kardinäle, Kleriker und Laien der Ewigen Stadt beschwor, den Papst dazu zu bringen, sich in einer öffentlichen Verhandlung für seine Amtsführung zu verantworten. Erneut beschuldigte er „jenen Herrn Hildebrand“, das weltliche Schwert zu missachten und den vollständigen Untergang der Kirche zu provozieren. Auf der anderen Seite schmeichelte er den Römern als „Freunden der Gerechtigkeit“ und versprach ihnen, sie bei der Erhebung eines neuen Papstes zu beteiligen: „Wir sind bereit, nichts ohne euch, sondern mit euch alles zu tun“.
Unmittelbare Reaktionen auf diesen Aufruf sind nicht bekannt. Erst zwei Jahre später konnte Heinrich IV. in Rom einziehen, während Gregor VII. sich in der Engelsburg verschanzte. Heinrichs Kaiserkrönung durch den damals inthronisierten Gegenpapst Clemens (III.) scheint Gottschalk als Augenzeuge miterlebt zu haben (31.3.1084). Nach der Rückkehr nach Deutschland schied er im Herbst 1084 aus dem regulären Kanzleibetrieb aus, wahrscheinlich wegen personeller Umstrukturierungen in der Kanzleileitung. Allerdings hat er auch danach noch vereinzelt bis 1102/1104 Herrscherurkunden geschrieben und/oder verfasst. Als Belohnung für sein loyales prokaiserliches Engagement stattete Heinrich IV. seinen Kaplan Gottschalk, den er ausdrücklich als „mit löblicher Gelehrsamkeit begabt“ bezeichnete (laudabili scientia preditus), mit kirchlichen Pfründen aus. 1087 ist Gottschalk als Propst von St. Servatius in Maastricht belegt; nach 1091 kam noch die Propstwürde des hoch angesehenen Aachener Marienstiftes hinzu. Für dieses Stift schrieb er selbst im Auftrag des Kaisers 1099 eine Herrscherurkunde, in der er sich den pretiösen Titel eines cappellarius zulegte, womit er auf seine herausgehobene Stellung in der Hofkapelle anspielte. Noch vor 1108 resignierte Gottschalk aber von der Propstei und trat als Mönch in das pfälzische Kloster Klingenmünster ein. Womöglich steht diese Resignation im Zusammenhang mit dem Tod Heinrichs IV. (7.8.1106) und der Regierungsübernahme Heinrichs V. (Regierungszeit 1106-1125), der sich zuvor gewaltsam gegen seinen Vater empört hatte. Vielleicht konnte Gottschalk sich als entschiedener Anhänger des alten Kaisers nicht als Propst von Aachen halten.
Nach seinem Ausscheiden aus der Kanzlei war Gottschalk als liturgischer Autor tätig und hat mehr als 20 Sequenzen (hymnenartige Messgesänge) geschrieben. Seinem kaiserlichen Mentor Heinrich IV. hat er eine Sammlung solcher Sequenzen gewidmet. Außerdem verfasste Gottschalk Traktate und Predigten (sermones), von denen sich immerhin sechs erhalten haben. Hierin verteidigte er sich unter anderem gegen Kritik, die gegen einige seiner Dichtungen laut geworden war. So war er zwar ein großer Marienverehrer und komponierte mehrere Sequenzen zum Lob der Gottesmutter; dennoch hielt er gegen Widerspruch an seinen Zweifeln über die leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel fest, die er nur zu wünschen, aber nicht zu behaupten wagte. Anstoß erregte Gottschalk auch mit seiner für die Brüder des Klosters Limburg an der Hardt (nahe Bad Dürkheim) verfassten Predigt über die Passion der Heiligen Irenäus und Abundius: Hier machte er die Kloake, in die die beiden Märtyrer geworfen wurden, zum Ausgangspunkt für allerlei mystische Betrachtungen. Den hierüber peinlich berührten Zeitgenossen hielt er eine ganze Sammlung von Bibelzitaten vor, die unziemliche Vokabeln enthalten, und erklärte, dass nicht nur die Kloake und der Kot, sondern auch die Genitalien und der Beischlaf offen benannt werden müssten, wenn dies zum wohlerwogenen Nutzen geschehe.
Gottschalk starb an einem 24. November; sein Todesjahr lässt sich nicht einmal annähernd bestimmen. In der Herrscherkanzlei hat er mit seinem spezifischen Formulierungsstil keine Nachahmer gefunden. Auch als kaisertreuer Propagandist ist er der unmittelbaren Nachwelt offenbar nicht nachhaltig im Gedächtnis geblieben – wohl aber als liturgischer Literat: Seine Aachener Mitkanoniker ehrten ihn im Nekrolog des Marienstiftes als Autor einer Sequenz zum Tag der Apostelteilung (15. Juli), und in einem Mitte des 12. Jahrhunderts im Kloster Prüfening (bei Regensburg) entstandenen Kompendium über berühmte kirchliche Schriftsteller firmiert Gottschalk als Verfasser eines Predigtbüchleins.
Literatur
Gundlach, Wilhelm, Ein Dictator aus der Kanzlei Kaiser Heinrichs IV. Ein Beitrag zur Diplomatik des salischen Herrscherhauses mit Excursen über den Verfasser der Vita Heinrici IV. imperatoris und des Carmen de bello Saxonico, Innsbruck 1884.
Erdmann, Carl/von Gladiß, Dietrich, Gottschalk von Aachen im Dienste Heinrichs IV., in: Deutsches Archiv für Geschichte des Mittelalters 3 (1939), S. 115-174.
Gawlik, Alfred, Einleitung zu: Die Urkunden Heinrichs IV., bearb. von Dietrich von Gladiß und Alfred Gawlik (MGH Diplomata regum et imperatorum Germaniae 6), Berlin-Weimar-Hannover 1941-1978, hier S. LXI-LXVIII.
Schieffer, Rudolf, Gottschalk von Aachen, in: Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon, 2. Auflage, Band 3 (1981), Sp. 186-189.
Schmeidler, Bernhard, Kaiser Heinrich IV. und seine Helfer im Investiturstreit, Leipzig 1927, S. 5-85.
Struve, Tilman, Gottschalk von Aachen, in: Lexikon des Mittelalters, Band 4 (1989), Sp. 1610-1611.
Online
Die Urkunden Heinrichs IV., bearb. von Dietrich von Gladiß und Alfred Gawlik (MGH Diplomata regum et imperatorum Germaniae 6), Berlin/Weimar/Hannover 1941-1978
Die Briefe Heinrichs IV., hg. von Carl Erdmann (MGH Deutsches Mittelalter. Kritische Studientexte 1), Leipzig 1937.
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Weller, Tobias, Gottschalk von Aachen, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/gottschalk-von-aachen/DE-2086/lido/57c6d4e0688534.57799875 (abgerufen am 26.04.2024)