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Stadtarchiv Nürnberg
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Stichwort:
Haloander (Meltzer), Gregorius (Gregor)
Geburtstag:
*
Geburtsjahr:
1501
Geburtsort:
Zwickau (Sachsen)
Todestag:
+7.9.
Todesjahr:
1531
Todesort:
Venedig
Beruf:
Rechtsgelehrter, Philologe
zus. Personenangaben:
V.: Philipp Meltzer (+1528/29), Tuchmacher und Ratsmann in Zwickau, M.: Margarethe, geb. Schneider (nach 1471 bis nach 1531).
Text:
H. genoß in Zwickau eine sehr gute Ausbildung in lateinischer und griechischer Sprache. 1521 wurde er unter seinem gräzisierten Namen an der Universität Leipzig immatrikuliert; dort erwarb er 1522 das Bakkalaureat der Artistenfakultät. In dem gelehrten Zeitzer Dompropst Julius v. Pflug (1499-1564) fand er einen freigebigen Förderer seiner Studien, der ihn zur Jurisprudenz ermutigte, obwohl er die überkommene scholastische Methodik dieser Wissenschaft innerlich ablehnte. Mit finanzieller Unterstützung Pflugs und seiner Heimatstadt konnte er im Herbst 1525 seine erste Studienreise nach Italien, dem Mutterland der abendländischen Rechtswissenschaft, antreten. In Bologna und Venedig betrieb er philologische Studien zu den Quellen des römischen Rechts. Mit reichem Material kam er 1527 nach N, wo er in Willibald (->) Pirckheimer seinen wichtigsten Gönner fand. Der (->) Rat der Rst. gewährte ihm für die Herstellung einer neuen Ausgabe des 'Corpus Iuris Civilis Iustiniani' eine großzügige Beihilfe; er erhielt 950 fl und drei Jahre Wohnung und Unterhalt im säkularisierten (->) Egidienkloster. An seinen Drucker Johannes (->) Petrejus gingen bedeutende Vorschüsse. Von seiner zweiten Italienreise, die er im Frühjahr 1531 antrat, um in Bologna den Doktorgrad zu erwerben, kehrte er nicht mehr zurück. Er starb 1531 in Venedig. H. Editionen bedeuteten für seine Zeit ein Novum, wenn sie auch den heutigen Maßstäben der Textkritik nicht mehr standhalten können. Er wagte es erstmalig, den Text des 'Corpus Iuris' auf einer von der herrschenden scholastischen Tradition unabhängigen Textgrundlage vollständig herzustellen. Das römische Recht galt seit dem Spätmittelalter als das 'ksl. Recht'. Schon die Reformation des N Stadtrechts von 1479 griff auf das gelehrte römische Recht zurück: Das Interesse des N Rats an einer Edition des 'Corpus Iuris' nach modernen kritischen Grundsätzen kam daher nicht von ungefähr.
Literatur:
ADB X, 449-451.
NDB VII, 571 f.
Köbler, G., Reformation der Stadt N, Gießen 1984.
Autor:
Jürgensen


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