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Lüth, Erich
Nachlass
Staatsarchiv Hamburg
Biographische Angaben
Biographische Notiz
1950 löste Erich Lüth mit einem Boykottaufruf gegen einen Film des einstigen NS-Propagandisten Veit Harlan ("Jud Süß"), der im Rahmen der "Woche des Deutschen Films" gezeigt werden sollte, ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aus. Das 1958 gesprochene Urteil der Verfassungsgerichts (so genanntes Lüth-Urteil) legitimierte den Boykottaufruf in der Bundesrepublik Deutschland als zulässiges Mittel im Meinungskampf und wies damit finanzielle Schadensersatzansprüche der Filmproduzenten gegen Lüth ab.
Beruf
Direktor der Staatlichen Pressestelle Hamburg, Journalist, Schriftsteller
Bestandsinformationen
Inhaltsangabe
Ehrenamt / Korrespondenz / Tagebücher (1948) / umfangreiche Zeitungsausschnittsammlung zu "Veit Harlan"
Laufzeit
1924 - 1989
Umfang
15,00 lfdM.
Erschließungszustand
Verzeichnis, z. T. unverzeichnet