Rosenkrantz, Wilhelm

[610] Rosenkrantz, Wilhelm, geb. 1821 in München, 1853 Ministerialsekretär, 1867 Oberappellationsgerichtsrat in München, gest. 1874 n Gries bei Bozen.

R. bildet die letzte »positive« Phase der Schellingschen Philosophie weiter, wobei er auf katholisch-theistischem Standpunkte steht. Die Philosophie hat als allgemeine Wissenschaft die Aufgabe, »alle übrigen Wissenschaften unter sich zur Einheit zu verbinden«. Die »Wissenschaft des Wissens« ist »Analytik« und »Synthetik« des Wissens. Von der äußeren und inneren Erfahrung ist zur obersten Einheit aufzusteigen, aus der dann das Besondere abgeleitet wird. Das Wissen ist die »Einheit des Subjekts und Objekts in der Vorstellung«, vollendetes Erkennen. Zum vollständigen Begreifen der Dinge gehört, daß wir sie in die Elemente unseres Denkens auflösen und mittels dieser den nämlichen Vorgang, durch welchen die Dinge außer uns entstanden sind, durch unsere eigene Denktätigkeit in uns wiederholen. Subjekt und Objekt sind notwendige Voraussetzungen des Wissens. Im Subjekt Hegt der erste Grund alles Wissens, welcher im menschlichen Bewußtsein niemals Objekt werden kann. Die Kategorien haben objektive Gültigkeit. Die Einheit von Denken und Sein, der absolute Grund von allem Seienden ist Gott, der göttliche Wille.

Schriften: Wissenschaft des Wissens, 1866-68 (Hauptwerk). – Prinzipien der Theologie, 1875. – Prinzipien der Naturwissenschaft, 1875. – Philosophie der Liebe,[610] bei: Entleutner, Naturwissensch., Naturphilos. u. Philos. d. Liebe, 1877. – Vgl. L. MÜLLNER, R.s Philosophie, 1877. – HAYD, Zeitschr. f. Philos., 1897-98.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Philosophen-Lexikon. Berlin 1912, S. 610-611.
Lizenz: